Stipendium - Stipendien
Insofern die finanziellen Möglichkeiten der vorgängig erwähnten Personen ungenügend sind, gewährt der Staat finanzielle Unterstützung :
- an Auszubildende
- an Schüler der Sekundarstufe II und vergleichbare Schulen
- an Studenten der Schulen für Lehramtskandidaten
- an Studenten der Schulen für Sozialarbeit
- an Studenten der Schulen für Verwaltung
- an Studenten der Schulen, die auf Paramedizinal- und Künstlerberufe vorbereiten
- an Studenten der Priesterseminarien
- an Studenten der Technikerschulen
- an Studenten der der Höheren Technischen Lehranstalten
- an Studenten der Hochschulen, einschliesslich Doktoranden
- für Zweitausbildungen
- für Umschulung
- für berufliche Fort- und Weiterbildung
Die Gesuche für Stipendien und Ausbildungsdarlehen müssen beim Departement für Erziehung, Kultur und Sport des Kantons Wallis innerhalb nachfolgend aufgeführter Fristen eingereicht werden :
-> bis 25. Juli für Gesuchsteller, die ihre Ausbildung im Herbst beginnen;
-> bis 20. Februar für Gesuchsteller, die ihre Ausbildung im Frühling beginnen.
Die Gesuche sind jährlich zu erneuern.
Weitere Informationen unter https://www.vs.ch/stipendien