Kopfzeile

Inhalt

Merkblatt Sonnenkollektoren - Richtlinien

Die starke Nachfrage nach erneuerbaren Energiequellen im Bereich Sonnenkollektoren hat das Bauamt bewogen, für Bauherren, Architekten, um Interessierte ein Merkblatt mit den
wichtigsten Richtlinien herauszugeben. Was so im Sinne von Leitplanken dazu dienen, dass
künftigen Projekte einheitlicher und effizienter geplant und realisiert werden können.
Im Grundsatz werden Projekte mit Sonnenkollektoren begrüßt und unterstützt. Trotzdem darf
das Gesamtbild unter Charakter eines Gebäudes durch die Maßnahme nicht wesentlich
beeinträchtigt werden. Das bedeutet, dass ein Gleichgewicht zwischen Ästhetik, Gesamterscheinungsbild und Wirtschaftlichkeit der Anlage angestrebt werden soll.
Gemäß Artikel 19, der Bauverordnung für den Kanton Wallis braucht es auf Schrägdächern
genügend angepasste Solaranlagen in Bau- und in Landwirtschaftszonen keiner Baubewilligung.


Das kommunale Recht kann in klar umschriebenen Typen von Schutzzonen (z.B. für
Baugruppen von kommunaler Bedeutung) eine Baubewilligungspflicht vorsehen. Zudem kann
das kommunale Recht, unter Beachtung des Bundesrechts, auch Quartiere oder Gebiete
bestimmen, in denen konkrete Bestimmungen gelten, welche das Einrichten von Solaranlagen
regeln, sowie die Bedingungen, unter welchen diese von der Baubewilligungspflicht befreit
sind.

Aktionen

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionTelefonKontakt
Name Verantwortlich Telefon