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Kehrichtentsorgung

Allgemeine Informationen können Sie unter der Seite Abfall Oberwallis entnehmen.

Wir sind gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallwirtschaft für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe zuständig. Unser Motto ist: Vermeiden, vermindern, verwerten.

Der übliche Haus- und Gewerbekehricht wird jeden Dienstag und Freitag eingesammelt und abgeführt. Bitte stellen Sie den Abfall ausschliesslich in den Gebührensäcken, welche in den Einkaufsläden der Region erhältlich sind, bereit. Nur so entrichten sie ordnungsgemäss die Kehrichtgebühr. Fehlbaren müssen wir leider neben der Entsorgungsgebühr eine Busse auferlegen.

Die aktuelle Kehrichtsackgebühren betragen:
  • 17 l-Sack chf 1.40
  • 35 l-Sack chf 2.60
  • 60 l-Sack chf 4.30
  • 110 l-Sack chf 7.80

Jährliche Grundgebühr Haushalte: chf 150.--.

Für Abfälle und Altstoffe, die nicht in den Kehricht gehören (Alteisen, Alöl, Altglas, Weissblech, Aluminium, Sonderabfälle, Alttextilien etc.) stehen unserer Einwohnerschaft die Separatsammelstelle oder spezielle Sammelaktionen zur Verfügung.

Detaillierte Angaben zu sämtlichen Dienstleistungen sowie die genauen Termine können Sie dem Gemeindekalender, welchen wir jedes Jahr in die Haushaltungen verteilen, entnehmen. Selbstverständlich geben wir Ihnen gerne auch persönlich Auskunft.

Die gesamte Abfallbewirtschaftung muss verursacherorientiert kostendeckend sein. Die Gebühren-
ordnung zur Abfallverordnung gibt Ihnen Auskunft über die verschiedenen Gebührenarten und -ansätze.

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