Kopfzeile

Inhalt

Arbeitslosenhilfe

Melden Sie Ihre Arbeitslosigkeit so früh wie möglich, spätestens jedoch am ersten Tag, für den Sie Leistungen der Arbeitslosenversicherung beanspruchen möchten.

Für die Anmeldung zur öffentlichen Arbeitsvermittlung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) benötigen Sie Ihre AHV-Versichertennummer. Sie finden sie auf dem AHV-Ausweis oder der Krankenversicherungskarte.

Die Arbeitslosigkeit muss persönlich gemeldet werden. Dies können Sie entweder online über den eService «Anmeldung zur Arbeitsvermittlung (RAV)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.» im Job-Room oder durch persönliches Vorsprechen beim zuständigen RAVExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erledigen. 

Preis

gratis

Zugehörige Objekte

Name Online Download
Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt