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AHV-Zweigstelle

Die AHV-Zweigstelle ist zuständig für:

Auskunftserteilung über Leistungen und deren Geltendmachung

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
  • Flexibles Rentenalter
  • Invalidenversicherung (IV)
  • Ergänzungsleistungen (EL)
  • Hilflosenentschädigung (HE)
  • Hilfsmittel der AHV und IV
  • Erwerbsersatzordnung (EO)
  • Mutterschaftsentschädigung (MSE)
  • Kinder- und Ausbildungszulagen (FAK)
  • Betreuungs- und Erziehungsgutschriften
  • Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Auskunfterteilung über Beiträge und deren Abrechnungspflicht

  • Anmeldung Nichterwerbstätige
  • Anmeldung Selbständigerwerbende und juristischen Personen
  • Anmeldung Personengesellschaften
  • Anmeldung Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber
  • Weiterführung der AHV-Beiträge im Ausland
Bei der AHV-Zweigstelle können sämtliche Merkblätter und Formulare bezogen werden. Ebenso können diese Informationen auch im Internet unter www.ahv.ch eingesehen werden.

Kontakt

AHV-Zweigstelle
3906 Saas-Fee
Tel. +41 27 958 11 70
bernd.kalbermatten@3906.ch

Öffnungszeiten

Montag - Freitag 08:30 Uhr - 11:30 Uhr
Mittwoch 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

Personen

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt

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