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Heimatschein/Heimatausweis

Der Heimatschein wird durch das zuständige Zivilstandsamt ausgestellt. Der Heimatschein muss ab Volljährigkeit bei der Wohnsitzgemeinde hinterlegt werden.

Begründen Sie in einer Gemeinde, die nicht Ihre Heimatgemeinde ist, eine Nebenniederlassung (z.B. bei Wochenaufenthalt), so müssen Sie den Heimatausweis auf der Gemeindeverwaltung abgeben. Der Heimatschein wird von der Gemeinde ausgestellt, bei welcher der Heimatschein hinterlegt ist.

Den Heimatschein erhalten Sie gegen Gebühr bei der Gemeinde, bei welcher der Heimatschein hinterlegt ist.

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