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Meldung Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen

Voraussetzungen für den Anschluss

Die nachfolgenden Bedingungen müssen zwingend gemäss ESTI-Mitteilung «Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen» eingehalten werden:

  • Pro Bezügerleitung (Zählerstromkreis) dürfen steckerfertige PV-Anlagen bis zu einer AC-seitigen Nennleistung (Wechselrichter) von gesamthaft maximal 600 Watt eingesteckt werden.
  • Die Anlage muss steckerfertig sein, das heisst PV-Modul, Wechselrichter, Fehlerstrom-Schutzeinrichtung oder -Überwachungseinheit und Netzanschlusskabel bilden eine Einheit.
  • Für die PV-Anlage muss eine Konformitätserklärung vorhanden sein.
  • Die PV-Anlage muss vor der Inbetriebnahme mittels Formular gemeldet werden.

Bitte füllen Sie das untenstehende Meldeformular aus und senden dieses samt der Konformitätserklärung an gemeinde@3906.ch.

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