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Hauskehricht und Sperrgut

Alle vermischten Abfälle, die in den Haushaltungen anfallen und nicht wiederverwertbar sind, können in den offiziellen, gebührenpflichtigen Säcken oder in plombierten Containern entsorgt werden.

Sperrgut mit Sperrgutmarken in Bündeln zu maximal 30 kg und 2 m Länge (pro Sperrgutmarke) bereitstellen.

Hauskehricht und Sperrgut kann erst am Abholtag bis 13.00 Uhr am Strassenrand bereitgestellt werden.

Achtung!
Schwarze Säcke mit Sperrgutmarke werden nicht abgeführt, nur durchsichtige Säcke mit Sperrgutmarke!


Gebührensäcke und Plomben können an folgenden Orten bezogen werden:

Getränkehandel der Burgergemeinde Saas-Fee
Migros
Coop
Pam Lomatte

Die Container sind mit Firmennamen zu beschriften. Mechanisch gespresste Container benötigen zwei Plomben. In Container ohne Plomben dürfen nur gebührenpflichtige Säcke deponiert werden.

jeweils am Dienstag und Freitag bis 13.30 Uhr.


An Feiertagen fällt die Sammlung aus.
Ein Ersatzdatum wird frühzeitig bekannt gegeben.

Kontakt

Sonja Bandet
sonja.bandet@3906.ch