Begegnungszone in Saas-Fee tritt ab dem 06. Juli 2026 in Kraft!
- Höchstgeschwindigkeit: Maximal 20 km/h für alle Fahrzeuge (Elektrofahrzeuge, Taxis, Lieferverkehr, Fahrräder, E-Bikes, Roller);
- Vortritt: Fussgänger haben Vortritt auf der gesamten Verkehrsfläche. Sie dürfen die Strasse überall überqueren, dürfen den Fahrverkehr dabei aber nicht unnötig behindern.
- Parkierung: Das Parkieren auf den öffentlichen Strassen ist strikte verboten.
- Verkehrsberuhigung: Der Fokus liegt auf Entschleunigung und Sicherheit für Fussgänger, was besonders dem hohen Personenaufkommen im Tourismusort gerecht wird.