Baugesuche 27.März 2026
Allfällige Einsprachen gegen diese Gesuche sind innert dreißig Tagen nach Veröffentlichung im digitalen Amtsblatt (amtsblatt.vs.ch) schriftlich und insbesondere in Bezug auf die Einsprachelegitimation begründet an die Gemeindeverwaltung Saas-Fee, Dorfplatz 8, 3906 Saas-Fee zu richten. Eine weitere Möglichkeit ist die Einsprache direkt über die Plattform eConstruction einzureichen. Die Gemeinde weist auf den Artikel 57 & 58 BauG genannten Modalitäten hinsichtlich Frist und Form hin. Eine Anleitung zur Einsprache über e-Construction finden Sie unter https://www.vs.ch/de/web/sajmte/supports-de-formationExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. (Publikation & öffentliche Auflage - Ein Dossier einsehen und/oder eine Einsprache einlegen).
Zugehörige Objekte
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| Baugesuche (PDF, 112 kB) | Download | 0 | Baugesuche |