Richteramt / Friedensrichter
Das Richteramt der Gemeinde ist in jeder Sache zuerst zuständig.
Dies ist der Fall für:
- Streitfälle
- Eröffnungen von Testamenten, Erb- und Eheverträgen
- Erstellung von Erbenscheinen
Der Richter ist nicht zuständig für:
- Mietangelegenheiten
- Eheangelegenheiten
- Arbeitsrecht
- Öffentlich rechtliche Angelegenheiten
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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