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Eidgenössische, kantonale & kommunale Abstimmungen vom 03. März 2024

Informationen

Datum
3. März 2024, 10.00 Uhr - 11.00 Uhr
Lokalität
Gemeindehaus: 1. Stock in der Gletscherstube
Kontakt
Bernd Kalbermatten, Gemeindeschreiber
Beschreibung

Am Sonntag, den 03. März 2024 finden folgende Abstimmungen statt:

Eidgenössische Abstimmungen

  • «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)»;
  • «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitative)»;

Kantonale Abstimmungen

  • Entwurf der Verfassung des Kantons Wallis vom 25. April 2023;
  • Gesetz über die Ladenöffnung vom 11. Mai 2023 (GLÖ);

Kommunale Abstimmung

  • Schaffung gemeinsames Richteramtes der Gemeinden Saas-Almagell, Saas-Balen, Saas-Fee und Saas-Grund;  

Eidgenössische Vorlagen

Initiative für eine 13. AHV-Rente

Beschreibung

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist das Fundament der schweizerischen Altersvorsorge. Mehr als 2,5 Millionen Pensionierte erhalten gegenwärtig eine AHV-Rente. Die AHV-Rente soll den Existenzbedarf im Alter angemessen decken. Die meisten Pensionierten haben weitere Einkommen, insbesondere eine Pensionskassenrente. Wer seinen Lebensunterhalt damit nicht bestreiten kann, hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL). 

Die Initiative will die Altersrenten der AHV um eine Monatsrente erhöhen. Zu den 12 Monatsrenten käme jedes Jahr eine 13. Rente dazu. Die Initiative bestimmt auch, dass die Ergänzungsleistungen wegen der 13. Rente nicht gekürzt werden dürfen. Die maximale jährliche Altersrente würde für Einzelpersonen um 2450 Franken auf 31850 Franken und für Ehepaare um 3675 Franken auf 47775 Franken steigen. Durch diese Erhöhung würden die Kosten für die 13. AHV-Rente bei der Einführung voraussichtlich etwa 4,1 Milliarden Franken betragen; davon müsste der Bund rund 800 Millionen Franken bezahlen. Danach würden die Kosten schnell weiter zunehmen. Die Initiative lässt die Frage der Finanzierung offen. Dank verschiedenen Reformen sind die Leistungen der AHV
heute gut finanziert; nach 2030 ist jedoch mit Defiziten zu rechnen – auch ohne 13. AHV-Rente. Würde die 13. Rente eingeführt, bräuchte die AHV noch zusätzliche Einnahmen oder sie müsste Leistungen kürzen.

Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» annehmen?
Stimmberechtigte
917
Ebene
Bund
Art
Initiative

Renteninitiative

Beschreibung

Die Renten der AHV sind für die nächsten Jahre sicher finanziert. Zwei Reformen in den letzten fünf Jahren haben wesentlich dazu beigetragen. So wurden die Lohnbeiträge und die Mehrwertsteuer angehoben, und das Rentenalter der Frauen wird auf 65 Jahre erhöht. Mit dieser Mischung aus höheren Einnahmen und tieferen Ausgaben sind die Finanzen der AHV bis zirka 2030 stabilisiert. Mittelfristig steht die AHV aber vor grossen finanziellen Herausforderungen. Erstens nimmt die Zahl der Pensionierten schneller zu als die Zahl der Erwerbstätigen, die in die AHV einzahlen. Zweitens müssen mit der steigenden Lebenserwartung die Renten länger ausbezahlt werden.

Die Renteninitiative will die Finanzierung der AHV mit der Erhöhung des Rentenalters nachhaltig sichern. Sie fordert, zuerst das Rentenalter für Frauen und Männer bis 2033 schrittweise auf 66 Jahre zu erhöhen. Danach soll das Rentenalter an die durchschnittliche Lebenserwartung gekoppelt werden: Das Rentenalter würde automatisch erhöht, wenn die Lebenserwartung steigt – allerdings nicht eins zu eins, sondern nur um 80 Prozent der gestiegenen Lebenserwartung und in Schritten von höchstens zwei Monaten pro Jahr. Wird die Initiative angenommen, würde die AHV entlastet: Die Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre würde die Ausgaben der AHV voraussichtlich um rund 2 Milliarden Franken reduzieren. Mit den automatischen Anpassungen des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung würde die AHV zusätzlich entlastet.

Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» annehmen?
Stimmberechtigte
917
Ebene
Bund
Art
Initiative

Kantonale Vorlagen

Gesetz über die Ladenöffnung (GLÖ)

Beschreibung

Die Revision des Gesetzes betreffend die Ladenöffnung (GLÖ): eine angemessene Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten

Die Revision des Gesetzes betreffend die Ladenöffnung verfolgt das Ziel, die Ladenöffnungszeiten angemessen zu flexibilisieren und den Detailhändlern mehr Handlungsspielraum einzuräumen. Das heutige Gesetz trat vor mehr als 20 Jahren in Kraft, und zwar am 1. November 2002. Seither erfuhr es nur eine einzige Änderung, nämlich die Einführung der Möglichkeit für die Gemeinden, jährlich zwei Sonn- oder Feiertage zu bestimmen, an denen die Läden bis 18.30 Uhr geöffnet sein dürfen. In diesen 20 Jahren haben sich die Gesellschaft und das Konsumverhalten jedoch merklich verändert.

Dieses Gesetz will die Rahmenbedingungen für die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit in einem gesunden Wettbewerb festlegen. Die Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmenden werden von dieser Revision nicht tangiert.

Formulierung
Nehmen Sie die Revision des Gesetzes betreffend die Ladenöffnung an?
Stimmberechtigte
917
Ebene
Kanton
Art
-

Entwurf der Verfassung des Kantons Wallis

Mehrfachvorlage
Beschreibung

Anlässlich der kantonalen Abstimmung vom 4. März 2018 haben die Walliser Bürgerinnen und Bürger die Volksinitiative für eine Totalrevision der Verfassung angenommen und entschieden, diese Aufgabe einem Verfassungsrat zu übertragen.

Die Wahl der 130 Mitglieder des Verfassungsrates erfolgte am 25. November 2018. Die konstituierende Session fand am 17. Dezember 2018 statt. Während über vier Jahren leistete der Verfassungsrat umfangreiche Arbeit im Hinblick auf die Ausarbeitung eines Entwurfs der neuen Kantonsverfassung.

Bei der Schlussabstimmung vom 25. April 2023 nahm der Verfassungsrat den Entwurf der neuen Verfassung des Kantons Wallis mit 87 gegen 40 Stimmen an.

Er beschloss ebenfalls, mit 87 gegen 29 Stimmen (7 Enthaltungen), dem Volk eine Variante zu unterbreiten.

Konkret sieht der Entwurf der neuen Verfassung unter anderem vor, dass Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit das aktive und passive Wahlrecht in Gemeindeangelegenheiten haben. Die Variante schlägt eine Änderung gegenüber dem Entwurf vor: Sie sieht vor, dass Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit kein aktives und passives Wahlrecht in Gemeindeangelegenheiten haben.

Der Unterschied zwischen dem Entwurf und der Variante betrifft somit nur einen Punkt: das aktive und passive Wahlrecht für ausländische Personen in Gemeindeangelegenheiten (vgl. unten, S. 27).

Formulierung
Wollen Sie den Entwurf der Verfassung des Kantons Wallis vom 25. April 2023 (Entwurf – mit Stimm- und Wahlrecht und Recht auf Wählbarkeit für ausländische Personen in Gemeindeangelegenheiten) annehmen?
Stimmberechtigte
917
Ebene
Kanton
Art
Antrag

Kommunale Vorlagen

Schaffung eines gemeinsamen Richteramtes der Gemeinden Saas-Almagell, Saas-Balen, Saas-Fee und Saas-Grund

Beschreibung

Zum heutigen Zeitpunkt haben wir in allen 4 Gemeinden des Saastales ein eigenes Richteramt.  Die Aufgaben und die Rechtsfälle des Richteramtes werden stets komplexer und erfordern länger je mehr juristisches Wissen.

Um einerseits die Professionalität zu steigern und anderseits geeignete Personen für dieses Richteramt zu finden, sind die Gemeinderäte in allen 4 Gemeinden des Saastales der Meinung, dass ein interkommunales Richteramt dem Stimmvolk zur Abstimmung unterbreitet werden soll.

Formulierung
Stimmen Sie der Schaffung eines gemeinsamen Richteramtes der Gemeinden Saas-Almagell, Saas-Balen, Saas-Fee und Saas-Grund (ein einziger Wahlkreis für die Wahl eines einzigen Richters und eines einzigen Vizerichters) zu?
Stimmberechtigte
917
Ebene
Gemeinde
Art
Antrag

Zugehörige Objekte

Name
marzo_DE Download 0 marzo_DE
Broschüre - 03.03.2024 Download 1 Broschüre - 03.03.2024
informationsschrift abstimmung interkommunales gericht gemei Download 2 informationsschrift abstimmung interkommunales gericht gemei
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