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Eidgenössiche Abstimmungen vom 25. September 2022

Informationen

Datum
25. September 2022, 10.00 Uhr - 11.00 Uhr
Lokalität
Gemeindehaus: 1. Stock in der Gletscherstube
Kontakt
Bernd Kalbermatten, Gemeindeschreiber
Beschreibung

Am Sonntag, den 25. September 2022 finden folgende Abstimmungen statt:

Eidgenössische Abstimmungen

  • Massentierhaltungsinitiative
  • Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
  • Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 21)
  • Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer
Weitere Informationen
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20220925.html

Eidgenössische Vorlagen

Massentierhaltungsinitiative

Abgelehnt
Ergebnis
Klare Ablehung der Initiative
Beschreibung

Die Schweiz hat eines der weltweit strengsten Gesetze zum Schutz der Tiere. Würde und Wohlergehen von Tieren sind geschützt, unabhängig davon, wie viele Tiere an einem Ort gehalten werden.

Der Bund fördert zudem landwirtschaftliche Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind. Das schreibt die Verfassung vor. Immer mehr Nutztiere leben in speziell tierfreundlichen Ställen und haben regelmässig Zugang ins Freie.

Die Initiative will den Schutz der Würde von Nutztieren wie Rindern, Hühnern oder Schweinen in die Verfassung aufnehmen. Sie will zudem die Massentierhaltung verbieten, weil dabei das Tierwohl systematisch verletzt werde.

Der Bund müsste strengere Mindestanforderungen festlegen für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse pro Stall. Diese Anforderungen müssten mindestens den Bio-Suisse-Richtlinien von 2018 entsprechen und alle Landwirtschaftsbetriebe müssten sie bei der Tierhaltung einhalten.

Die Anforderungen würden auch für den Import von Tieren und Tierprodukten wie auch von Lebensmitteln mit Zutaten tierischer
Herkunft gelten.

Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 16,77 %
80
Nein-Stimmen 83,23 %
397
Stimmberechtigte
937
Stimmbeteiligung
52.08
Ebene
Bund
Art
Initiative
Name
20220925114204838.pdf Download 0 20220925114204838.pdf

Stabilisierung der AHV (AHV 21)

Angenommen
Ergebnis
Annahme des Bundesbeschluss
Beschreibung

Die finanzielle Stabilität der AHV ist in Gefahr, weil geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter erreichen und die Lebenserwartung steigt. Die Einnahmen der AHV reichen in wenigen Jahren nicht mehr aus, um alle Renten zu finanzieren.

Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll die Renten der AHV für die nächsten rund zehn Jahre sichern. Sie sieht sowohl Einsparungen als auch Mehreinnahmen vor.

Zwei Vorlagen – eine Reform

Die AHV-Reform besteht aus zwei Vorlagen:

  • die Erhöhung der Einnahmen
  • die Anpassung der Leistungen der AHV

Die beiden Vorlagen sind miteinander verknüpft; wenn eine der beiden abgelehnt wird, scheitert die ganze Reform.

Erhöhung der Einnahmen

Zusätzliche Einnahmen bringt die Erhöhung der Mehrwertsteuer zu Gunsten der AHV: Der reduzierte Steuersatz wird von 2,5 auf
2,6 Prozent erhöht, der Normalsatz von 7,7 auf 8,1 Prozent.

Anpassung der Leistungen der AHV

Neu gilt ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren für Frauen und Männer. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 erhöht. Diese Erhöhung wird mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert: Tritt die Reform wie geplant im Jahr 2024 in Kraft, werden sich Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 zu besseren Bedingungen vorzeitig pensionieren lassen können oder einen Zuschlag auf ihren AHV-Renten erhalten, wenn sie bis 65 arbeiten. Die Reform bringt zudem mehr Flexibilität: Es wird möglich sein, den Übergang in den Ruhestand zwischen 63 und 70 frei zu wählen und die Erwerbstätigkeit dank Teilrenten schrittweise zu reduzieren.

Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2021 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 72,36 %
343
Nein-Stimmen 27,64 %
131
Stimmberechtigte
937
Stimmbeteiligung
52.08%
Ebene
Bund
Art
Antrag
Name
20220925114204838.pdf Download 0 20220925114204838.pdf

Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV 21)

Angenommen
Ergebnis
Annahme der Änderung
Beschreibung

Die finanzielle Stabilität der AHV ist in Gefahr, weil geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter erreichen und die Lebenserwartung steigt. Die Einnahmen der AHV reichen in wenigen Jahren nicht mehr aus, um alle Renten zu finanzieren.

Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll die Renten der AHV für die nächsten rund zehn Jahre sichern. Sie sieht sowohl Einsparungen als auch Mehreinnahmen vor.

Zwei Vorlagen – eine Reform

Die AHV-Reform besteht aus zwei Vorlagen:

  • die Erhöhung der Einnahmen
  • die Anpassung der Leistungen der AHV

Die beiden Vorlagen sind miteinander verknüpft; wenn eine der beiden abgelehnt wird, scheitert die ganze Reform.

Erhöhung der Einnahmen

Zusätzliche Einnahmen bringt die Erhöhung der Mehrwertsteuer zu Gunsten der AHV: Der reduzierte Steuersatz wird von 2,5 auf
2,6 Prozent erhöht, der Normalsatz von 7,7 auf 8,1 Prozent.

Anpassung der Leistungen der AHV

Neu gilt ein einheitliches Rentenalter von 65 Jahren für Frauen und Männer. Das Rentenalter der Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 erhöht. Diese Erhöhung wird mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert: Tritt die Reform wie geplant im Jahr 2024 in Kraft, werden sich Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 zu besseren Bedingungen vorzeitig pensionieren lassen können oder einen Zuschlag auf ihren AHV-Renten erhalten, wenn sie bis 65 arbeiten. Die Reform bringt zudem mehr Flexibilität: Es wird möglich sein, den Übergang in den Ruhestand zwischen 63 und 70 frei zu wählen und die Erwerbstätigkeit dank Teilrenten schrittweise zu reduzieren.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (AHV 21) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 71,19 %
341
Nein-Stimmen 28,81 %
138
Stimmberechtigte
937
Stimmbeteiligung
52.08%
Ebene
Bund
Art
Antrag
Name
20220925114204838.pdf Download 0 20220925114204838.pdf

Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer

Angenommen
Ergebnis
Annahme der Änderung es Bundesgesetzes
Beschreibung

Der Bund erhebt auf Einkommen aus Zinsen eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent. In der Schweiz wohnende Privatpersonen können diese zurückfordern, wenn sie die Zinsen in der Steuererklärung angeben. Auf Zinsen aus Obligationen fällt die Verrechnungssteuer nur an, wenn die Obligationen in der Schweiz ausgegeben wurden. Dies ist ein Nachteil für die Schweizer Wirtschaft. Um Geld aufzunehmen, geben viele Unternehmen ihre Obligationen deshalb in Ländern aus, in denen keine Verrechnungssteuer erhoben wird.

Schweizer Unternehmen sollen Obligationen vermehrt in der Schweiz ausgeben. Darum werden mit der Vorlage inländische Obligationen von der Verrechnungssteuer befreit. Schweizer Obligationen würden so für Anlegerinnen und Anleger attraktiver.

Weiter fällt mit der Vorlage auch die Umsatzabgabe für inländische Obligationen und weitere Wertpapiere weg. Diese muss heute beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren bezahlt werden.

Beide Massnahmen kämen der Schweizer Wirtschaft zugute. Im günstigsten Fall könnte sich die Reform bereits im Jahr des Inkrafttretens selbst finanzieren. Gegen die Reform wurde das Referendum ergriffen. Das Komitee geht davon aus, dass die Vorlage mehr Steuerhinterziehung zur Folge haben wird. 

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom17. Dezember 2021 des Bundesgesetzesüber die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz,VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 70,82 %
330
Nein-Stimmen 29,18 %
136
Stimmberechtigte
937
Stimmbeteiligung
52.08%
Ebene
Bund
Art
Antrag
Name
20220925114204838.pdf Download 0 20220925114204838.pdf

Zugehörige Objekte

Name
publikationabstimmungen_25092022.pdf Download 0 publikationabstimmungen_25092022.pdf
_DE_Erlaeuterungen_September_2022.pdf Download 1 _DE_Erlaeuterungen_September_2022.pdf