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Eidgenössiche Abstimmungen vom 15. Mai 2022

Informationen

Datum
15. Mai 2022, 10.00 Uhr - 11.00 Uhr
Lokalität
Gemeindehaus: 1. Stock in der Gletscherstube
Kontakt
Bernd Kalbermatten, Gemeindeschreiber
Beschreibung

Am Sonntag, den 15. Mai 2022 finden folgende Abstimmungen statt:

Eidgenössische Abstimmungen

  • Änderung des Filmgesetzes;
  • Änderung des Transplantationsgesetzes;
  • Übernahme der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands
Weitere Informationen
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20220515.html

Eidgenössische Vorlagen

Änderung des Filmgesetzes

Angenommen
Ergebnis
Annahme der Änderung
Beschreibung

Inländische Fernsehsender sind verpflichtet, 4 Prozent ihres Umsatzes in das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur einheimischen Filmproduktion. Filme und Serien werden jedoch zunehmend auch im Internet zum Abruf angeboten (Streaming). Für die oft global tätigen Streamingdienste gibt es bis jetzt in der Schweiz keine Investitionspflicht.

Die Änderung des Filmgesetzes sieht vor, dass Streamingdienste künftig ebenfalls 4 Prozent des in der Schweiz erzielten Umsatzes in das hiesige Filmschaffen investieren müssen. Sie können sich entweder direkt an Schweizer Film- und Serienproduktionen beteiligen oder eine Ersatzabgabe entrichten, die der Schweizer Filmförderung zugutekommt. Zudem muss das Angebot der Streamingdienste zu 30 Prozent aus Filmen oder Serien bestehen, die in Europa produziert wurden. Gegen die Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 59,77 %
211
Nein-Stimmen 40,23 %
142
Stimmberechtigte
939
Stimmbeteiligung
39.62%
Ebene
Bund
Art
Antrag

Änderung des Transplantationsgesetzes

Angenommen
Ergebnis
klare Annahme
Beschreibung

In den vergangenen fünf Jahren haben in der Schweiz im Schnitt jährlich rund 450 Menschen eines oder mehrere Organe einer verstorbenen Person erhalten. Der Bedarf an Organen ist allerdings deutlich grösser. Eine Transplantation ist heute nur möglich, wenn die verstorbene Person der Spende zu Lebzeiten zugestimmt hat (Zustimmungslösung). Der Wille der betroffenen Person ist aber häufig nicht bekannt. Dann müssen die Angehörigen entscheiden. In der Mehrheit der Fälle sprechen sie sich gegen eine Organspende aus.

Bundesrat und Parlament möchten die Chance von Patientinnen und Patienten erhöhen, ein Organ zu erhalten. Sie wollen darum die Organspende neu regeln.

Wer seine Organe nicht spenden möchte, muss dies zu Lebzeiten festhalten (Widerspruchslösung). Hat eine Person nicht widersprochen, wird davon ausgegangen, dass sie ihre Organe spenden möchte. Die Angehörigen können eine Organspende aber ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die betroffene Person sich dagegen entschieden hätte. Sind keine Angehörigen erreichbar, dürfen keine Organe entnommen werden.

Das geänderte Transplantationsgesetz ist ein Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten».

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 70,36 %
254
Nein-Stimmen 29,64 %
107
Stimmberechtigte
939
Stimmbeteiligung
39.62%
Ebene
Bund
Art
Antrag

Übernahme der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Angenommen
Beschreibung

Die Schweiz gehört zum Schengen-Sicherheitsverbund. Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) unterstützt die Schengen-Staaten operativ bei der Kontrolle der Schengen-Aussengrenzen. Die Schweiz arbeitet seit über zehn Jahren mit Frontex zusammen.

Seit Ende 2019 wird Frontex in der EU ausgebaut. Bundesrat und Parlament haben entschieden, dass die Schweiz ihren Anteil an dieser Reform übernimmt. Dagegen wurde das Referendum ergriffen.

Mit dem Ausbau erhält Frontex mehr Geld und mehr Personal. Dazu kommen neue Aufgaben im Bereich der Rückkehr ausreisepflichtiger Personen. Zudem wird die unabhängige Stelle für Grundrechte aufgestockt. Sie trägt dazu bei, dass bei Einsätzen an den Schengen-Aussengrenzen die Rechte aller gewahrt werden.

Die Gegnerinnen und Gegner argumentieren, dass die Schweiz angebliche Menschenrechtsverletzungen durch Frontex mitverantwortet, indem sie die Agentur finanziell unterstützt.

Falls die Schweiz diese Schengen-Weiterentwicklung ablehnt, endet ihre Zusammenarbeit mit den Schengen- und Dublin-Staaten automatisch – es sei denn, die EU-Staaten und die EU-Kommission kommen der Schweiz entgegen.

Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 1. Oktober 2021 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 80,34 %
282
Nein-Stimmen 19,66 %
69
Stimmberechtigte
939
Stimmbeteiligung
39.62%
Ebene
Bund
Art
Antrag

Zugehörige Objekte

Name
publikationabstimmungen15052022.pdf Download 0 publikationabstimmungen15052022.pdf
DE_Abstimmungsbroschuere_15-05-2022_de.pdf Download 1 DE_Abstimmungsbroschuere_15-05-2022_de.pdf
Prazisierung_AE_Filmgesetz_DE.pdf Download 2 Prazisierung_AE_Filmgesetz_DE.pdf
resultate_eidgenossische_abstimmungen_15052022.pdf Download 3 resultate_eidgenossische_abstimmungen_15052022.pdf