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Richteramt

Das Richteramt der Gemeinde ist in jeder Sache zuerst zuständig.

Dies ist der Fall für:
Streitfälle
Eröffnungen von Testamenten, Erb- und Eheverträgen
Erstellung von Erbenscheinen

Der Richter ist nicht zuständig für:
Mietangelegenheiten
Eheangelegenheiten
Arbeitsrecht
Öffentlich rechtliche Angelegenheiten

Kontakt

Richteramt
Dorfplatz 8
3906 Saas-Fee
Tel. +41 27 957 34 64
richteramt@3906.ch