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Stipendium - Stipendien

Die Finanzierung einer Ausbildung ist in erster Linie Sache der Eltern, subsidiär den anderen gesetzlichen Verantwortlichen und dem Gesuchsteller.

Insofern die finanziellen Möglichkeiten der vorgängig erwähnten Personen ungenügend sind, gewährt der Staat finanzielle Unterstützung :
  • an Auszubildende
  • an Schüler der Sekundarstufe II und vergleichbare Schulen
  • an Studenten der Schulen für Lehramtskandidaten
  • an Studenten der Schulen für Sozialarbeit
  • an Studenten der Schulen für Verwaltung
  • an Studenten der Schulen, die auf Paramedizinal- und Künstlerberufe vorbereiten
  • an Studenten der Priesterseminarien
  • an Studenten der Technikerschulen
  • an Studenten der der Höheren Technischen Lehranstalten
  • an Studenten der Hochschulen, einschliesslich Doktoranden
  • für Zweitausbildungen
  • für Umschulung
  • für berufliche Fort- und Weiterbildung


Frist für die Eingabe des Gesuch :
Die Gesuche für Stipendien und Ausbildungsdarlehen müssen beim Departement für Erziehung, Kultur und Sport des Kantons Wallis innerhalb nachfolgend aufgeführter Fristen eingereicht werden :

-> bis 25. Juli für Gesuchsteller, die ihre Ausbildung im Herbst beginnen;
-> bis 20. Februar für Gesuchsteller, die ihre Ausbildung im Frühling beginnen.



Die Gesuche sind jährlich zu erneuern.

Weitere Informationen unter https://www.vs.ch/stipendien

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