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Schulkommission

Die Schulkommission hat laut Verordnung betreffend das Statut der Schulkommission des Kantons Wallis folgenden allgemeinen Auftrag:

Auf Grundlage der rechtlichen Zuständigkeitsdelegation ist die Schulkommission das durch die kommunale oder regionale Exekutivbehörde eingesetzte Organ, das zuständig ist für die Analyse, die Festlegung, die Organisation und die Beaufsichtigung der bürgernahen Aufgaben, welche in der Leistungsvereinbarung zwischen dem Departement für Erziehung Kultur und Sport und der lokalen Behörde festgelegt sind. Alle oder ein Teil dieser Aufgaben können der Schuldirektion übertragen werden, die in diesem Fall der lokalen Behörde untersteht.

Die Schulkommission übernimmt die Übermittlung der Informationen und strebt im Rahmen der ihr zugeteilten Kompetenzen die Zusammenarbeit und Beteiligung der Schulpartner an. Sie garantiert die Verbindung zwischen der Schuldirektion und der lokalen Behörde.

Die Schulkommission hat folgende Aufaben:

  • Selektion von Lehr- und Fachpersonen und Erarbeitung von Wahlvorschlägen zu Handen des Gemeinderates
  • enge Zusammenarbeit mit dem Schuldirektor

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3906 Saas-Fee

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