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Ratenweiser Bezug der Gemeindesteuern 2016 / Wichtige Informationen

28. Januar 2016
In den nächsten Tagen erhalten Sie die Einzahlungsscheine für sämtliche Raten zugestellt. Die Raten entsprechen 90% der letzten Veranlagung.
  1. Rate: fällig am 10. Februar 2016; zahlbar bis 10. März 2016
  2. Rate: fällig am 10. April 2016; zahlbar bis 10. Mai 2016
  3. Rate: fällig am 10. Juni 2016; zahlbar bis 10. Juli 2016
  4. Rate: fällig am 10. August 2016; zahlbar bis 10. September 2016
  5. Rate: fällig am 10. Oktober 2016; zahlbar bis 10. November 2016

Sie sind innert 30 Tagen ab Fälligkeit zahlbar. Werden die Raten innert 30 Tagen seit der Fälligkeit nicht bezahlt, so sind sie vom Ablauf dieser Frist an verzinslich. Der Verzugszins beträgt 3.5% und wird bei der Schlussabrechnung verrechnet.

Sie können die Raten auch in einem Betrag bezahlen, die Zinsgutschrift beträgt hierfür 0.15%. Der 1. Einzahlungsschein ist für den Gesamtbetrag oder die 1. Rate zu benutzen.

Die ratenweise eröffneten Steuern können nicht beanstandet werden. Einsprachen und Rekurse können nur gegen die endgültige Veranlagung vorgenommen werden. Für Steuern unter CHF 300.00 (Basis: Vorjahr), werden keine Raten in Rechnung gestellt.

Personen, die keine Raten erhalten haben und voraussichtlich über diese CHF 300.-- zu stehen kommen, oder Veränderungen des Einkommens gegenüber dem Jahr 2015 eintreten und auch Ratenzahlungen leisten möchten, wollen sich bitte melden, damit Ihnen diese Raten noch zugestellt werden können.