Richteramt
Dies ist der Fall für:
Streitfälle
Eröffnungen von Testamenten, Erb- und Eheverträgen
Erstellung von Erbenscheinen
Der Richter ist nicht zuständig für:
Mietangelegenheiten
Eheangelegenheiten
Arbeitsrecht
Öffentlich rechtliche Angelegenheiten