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Richteramt / Friedensrichter

Das Richteramt der Gemeinde ist in jeder Sache zuerst zuständig.

Dies ist der Fall für:

  • Streitfälle
  • Eröffnungen von Testamenten, Erb- und Eheverträgen
  • Erstellung von Erbenscheinen

Der Richter ist nicht zuständig für:

  • Mietangelegenheiten
  • Eheangelegenheiten
  • Arbeitsrecht
  • Öffentlich rechtliche Angelegenheiten

Kontakt

Richteramt / Friedensrichter
Dorfplatz 8
3906 Saas-Fee
richteramt@3906.ch

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