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| Urnenstandort | Gemeindehaus: 1. Stock im Musikzimmer |
| Urnen Öffnungszeiten | Samstag von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Sonntag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Hinweis | Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.vs.ch und des Bundes unter www.admin.ch |
| Bedingungen / Voraussetzungen | Jede Person, die eine gültige Stimmkarte hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie die Stimmkarte verloren haben: Ein weitere Stimmkarte kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. |
| Brieflich abstimmen | Was ist zu beachten?
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
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