Kopfzeile

Inhalt

Hundesteuer: Gemeinde

Die Hundehalter haben die Hundesteuer für das Jahr bei der Gemeinde Saas-Fee gegen Vorweisen folgender Dokumente zu entrichten:

• Hundeausweis (mit Chipnachweis)
• Die Haftpflichtversicherung oder eine entsprechende Bescheinigung, welcher belegt, dass die durch den Hund verursachten Schäden durch die Versicherung gedeckt sind.

Wichtige Punkte

Für die Erhebung der Hundesteuer machen wir Sie gemäss den Bestimmungen von Art. 182 des Steuergesetzes vom 10. März 1976 (Fassung gemäss Änderungen vom 06. Dezember 2002) und des Staatsratsbeschlusses vom 11. Januar 2006 auf folgende Punkte aufmerksam:

• Die Erhebung der Hundesteuer erfolgt durch die Gemeinde.
• Die Regionalpolizei Saas ist mit einem Erkennungsgerät ausgestattet, mit welchem das Tragen des Chips geprüft werden kann
• Die Hundesteuer beträgt CHF 150.--
• Die Hundesteuer wird für ein ganzes Jahr erhoben und kann nicht entsprechend der Haltedauer des Tieres aufgeteilt werden
• Jeder Hundehalter, der die Hundesteuer nach Ablauf der in Artikel 4 Absatz 3 und der Artikel 6 Absatz 3 vorgesehenen Frist von 15 Tagen nicht bezahlt hat, kann neben der Bezahlung der Hundesteuer zusätzlich mit einer Busse, die bis zum Dreifachen der Steuer betragen kann, belegt werden
• Dem Hundehalter obliegt die Pflicht, die Angaben in der Datenbank AMICUS aktuell zu halten und allfällige Mutationen vorzunehmen (www.amicus.ch)

Zugehörige Objekte