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Öffentliche Auflage - Gefahrenzonen (Nivo-glaziale und geologische Naturgefahren)

7. Juli 2017
Gefahrenzonen (Nivo-glaziale und geologische Naturgefahren)
In Anwendung von Art. 16 des kantonalen Gesetzes über den Wasserbau vom 15. März 2007 und im Einvernehmen mit dem Departement für Verkehr, Bau und Umwelt liegt auf der Gemeindekanzlei der Gefahrenzonenplan (Gefährdung durch Lawinen, Rutschungen, Sturzprozesse, usw.) des gesamten Gemeindegebiets während 30 Tagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Die Unterlagen (Pläne und Vorschriften zu den Eigentumsbeschränkungen und den Bauauflagen in den Gefahrenzonen) können im Gemeindebüro von Saas-Fee während den normalen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Bemerkungen und allfällige begründete Einsprachen sind innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntmachung der Auflage bei der Gemeindeverwaltung Saas-Fee einzureichen.


Saas-Fee, 7. Juli 2017