Am 1. August ist im Wallis das Abfeuern von Feuerwerken nur in gesicherten Zonen erlaubt.
Da sich die Situation seit Mitte Juli im Wallis nicht wesentlich verbessert hat, bleibt das seit dem 14. Juli 2010 ausgesprochene Feuerverbot in Kraft. Für Feuerwerke und das Abfeuern von Feuerwerkskörpern am 1. August können Gemeinden aber ausnahmsweise gesicherte Zonen bestimmen, die von der Feuerwehr überwacht werden müssen. Die Gemeinden tragen die Verantwortung für die Zonen und garantieren die Kontrolle bzgl. der Verbots-Einhaltung auf dem restlichen Territorium.Dokument feuer_de.pdf (pdf, 31.5 kB)
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